Inhalt9
- 01Was ist das Solarspitzengesetz?
- 02Regel 1: Keine Vergütung bei negativen Strompreisen
- 03Regel 2: Die 60-Prozent-Grenze ohne Smart Meter
- 04Wie viel kostet dich das Solarspitzengesetz?
- 05Wie du gegensteuerst: Speicher, Ausrichtung, Verbraucher
- 06Was 2027 dazukommen könnte
- 07Vorlage: Was die 60-Prozent-Grenze für dich bedeutet
- 08Checkliste: Neuanlage nach Solarspitzengesetz planen
- 09Häufige Fragen
Das Wichtigste in Kürze
- Gilt für Neuanlagen mit Inbetriebnahme ab 25.02.2025. Bestandsanlagen sind nicht betroffen, können aber freiwillig wechseln.
- Bei negativen Börsenstrompreisen gibt es für Neuanlagen keine Vergütung (unter 100 kW ab dem Jahr nach dem Smart-Meter-Einbau). Die ausgefallenen Zeiten werden anteilig ans Förderende angehängt.
- Ohne intelligentes Messsystem ist die Einspeisung auf 60 % der installierten Leistung begrenzt (Anlagen 2 bis 100 kWp).
- HTW-Simulation: 1,1 % (Ost-West) bis 9,0 % (Süd) weniger Einspeisung. Selbst verbrauchter Strom ist nicht betroffen.
- Speicher, Ost-West-Ausrichtung und Verbraucher wie Wallbox oder Heizstab fangen die Mittagsspitze ab.
Was ist das Solarspitzengesetz?
Das Solarspitzengesetz ist eine Änderung von EEG und Energiewirtschaftsgesetz, die der Bundestag Anfang 2025 beschlossen hat. Es gilt seit dem 25.02.2025. Der Name beschreibt das Problem: An sonnigen Tagen speisen Millionen PV-Anlagen gleichzeitig zur Mittagszeit ein. Das Angebot übersteigt dann die Nachfrage, die Preise an der Strombörse fallen teilweise unter null, und die Netze geraten an ihre Grenzen.
Das Gesetz setzt deshalb Anreize, Solarstrom mittags weniger ins Netz zu drücken und mehr selbst zu nutzen oder zu speichern. Für dich als Betreiber einer neuen Anlage zählen vor allem zwei Regeln: keine Vergütung bei negativen Preisen und eine Einspeisegrenze von 60 Prozent, solange kein intelligentes Messsystem eingebaut ist.
Wichtig zur Einordnung: Das Gesetz betrifft nur den Strom, den du ins Netz abgibst. Der Strom, den du im Haus selbst verbrauchst, bleibt davon unberührt.
Regel 1: Keine Vergütung bei negativen Strompreisen
Wenn der Börsenstrompreis in einer Viertelstunde negativ ist, erhalten Neuanlagen für diese Zeit keine Einspeisevergütung. Das betrifft vor allem sonnige Mittagsstunden an Wochenenden und Feiertagen im Frühjahr und Sommer, wenn viel Solarstrom auf wenig Verbrauch trifft.
Der Ausfall ist nicht endgültig. Die Zeiten ohne Vergütung werden gesammelt und anteilig an das Ende deines 20-jährigen Förderzeitraums angehängt. Du bekommst die Vergütung also später, allerdings in einer Jahreszeit und zu Bedingungen, die heute niemand kennt.
Wie hoch die Vergütung für deine Anlage aktuell ist und wie lange sie läuft, erklären wir im Ratgeber Einspeisevergütung 2026. Die viertelstundengenaue Erfassung läuft über ein intelligentes Messsystem. Bei Anlagen unter 100 kW greift Regel 1 deshalb erst ab dem Kalenderjahr nach dem Einbau (§ 51 Abs. 2 EEG). Solange kein Smart Meter eingebaut ist, gilt stattdessen die zweite Regel.
Regel 2: Die 60-Prozent-Grenze ohne Smart Meter
Solange bei einer Neuanlage zwischen 2 und 100 kWp kein intelligentes Messsystem eingebaut und die Anlage nicht steuerbar ist, darf sie höchstens 60 Prozent ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen. Bei einer 10-kWp-Anlage sind das maximal 6 kW am Netzanschlusspunkt.
Das klingt nach viel Verlust, ist es in der Praxis meist nicht. Eine Anlage erreicht ihre volle Leistung nur an wenigen klaren Tagen um die Mittagszeit. Außerdem zählt die Grenze am Netzanschluss, nicht am Wechselrichter. Was dein Haus, dein Speicher oder deine Wallbox in diesem Moment verbrauchen, wird vorher abgezogen.
Nach § 29 Messstellenbetriebsgesetz muss der Messstellenbetreiber ein intelligentes Messsystem einbauen, wenn deine PV-Anlage mehr als 7 kW hat, du mehr als 6.000 kWh im Jahr verbrauchst oder ein steuerbares Gerät nach § 14a EnWG betreibst. Die Kosten sind nach § 30 MsbG gedeckelt. Für dich als Anschlussnutzer sind es höchstens 50 € pro Jahr bei einer PV-Anlage über 7 bis 15 kW oder einem § 14a-Gerät, 110 € bei 15 bis 25 kW und 40 € bei 6.000 bis 10.000 kWh Verbrauch. Für die Steuerungseinrichtung können bis zu 50 € pro Jahr dazukommen (Stand Oktober 2026). Wir klären das bei der Planung mit deinem Netzbetreiber, in Bielefeld zum Beispiel mit der Bielefelder Netz.
Wie viel kostet dich das Solarspitzengesetz?
Die HTW Berlin hat die Auswirkungen simuliert. Ergebnis: Je nach Ausrichtung verliert eine Anlage zwischen 1,1 Prozent (Ost-West) und 9,0 Prozent (reines Süddach) ihrer Einspeisung. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie kommt zu dem Schluss, dass PV-Anlagen auch mit Solarspitzengesetz rentabel bleiben.
Ein Rechenbeispiel mit klaren Annahmen: Eine 10-kWp-Anlage speist rund 6.000 kWh im Jahr ein und erhält 7,70 ct/kWh. Das sind etwa 460 € pro Jahr. Ein Verlust von 9 Prozent entspräche rund 40 €, bei 1,1 Prozent wären es etwa 5 €. Ein Teil davon wird über die Verlängerung am Förderende später nachgeholt.
Die Ost-West-Ausrichtung schneidet so gut ab, weil sie die Erzeugung über den Tag verteilt und die Mittagsspitze flacher ausfällt. Mehr dazu im Ratgeber Ost-West-Dach.
Wie du gegensteuerst: Speicher, Ausrichtung, Verbraucher
Alle wirksamen Maßnahmen zielen in dieselbe Richtung: Mittagsstrom im Haus behalten statt ins Netz zu schicken.
- Stromspeicher: Er lädt mittags und gibt den Strom abends ab. Viele Hybrid-Wechselrichter können den Speicher gezielt so laden, dass zur Mittagsspitze noch Platz ist. Ob sich ein Speicher bei dir rechnet, zeigt der Ratgeber Lohnt sich ein Stromspeicher?.
- Ost-West statt Süd: Bei der Neuplanung kann eine Ost-West-Belegung die Kappung fast vollständig vermeiden.
- Flexible Verbraucher: Eine Wallbox mit Überschussladen, eine Wärmepumpe oder ein regelbarer Heizstab nehmen Strom genau dann ab, wenn er im Überfluss da ist.
- Energiemanagement: Ein Wechselrichter mit dynamischer Einspeiseregelung hält die 60 Prozent ein, ohne die Anlage unnötig abzuregeln.
Welche Systeme das gut können, vergleichen wir im Ratgeber Hybrid-Wechselrichter im Vergleich.
Was 2027 dazukommen könnte
Der Regierungsentwurf zur EEG-Novelle vom 29.07.2026 sieht vor, die Einspeiseleistung neuer Dachanlagen unter 100 kW dauerhaft auf 50 Prozent der installierten Leistung zu begrenzen, auch wenn ein Smart Meter verbaut ist. Das wäre eine Verschärfung der heutigen 60-Prozent-Regel. Beschlossen ist das noch nicht, der Bundestag entscheidet voraussichtlich im November 2026. Alle Details stehen im Ratgeber EEG-Novelle 2027.
Für die Planung heißt das schon heute: Eine Anlage, die auf Eigenverbrauch ausgelegt ist, kommt mit jeder Form der Einspeisekappung gut zurecht. Wie groß deine Anlage sein sollte und was sie dir unter diesen Bedingungen spart, rechnet der Solarrechner für dein Dach aus.
Vorlage: Was die 60-Prozent-Grenze für dich bedeutet
Trag deine Anlagengröße und Ausrichtung ein und schätze ab, wie stark dich die Grenze trifft. Die Beispielzeile zeigt eine 10-kWp-Anlage auf einem Süddach ohne Speicher.
| Anlagengröße | Ausrichtung | Max. Einspeisung (60 %) | Speicher | Geschätzter Verlust | Maßnahme |
|---|---|---|---|---|---|
| 10 kWp | Süd | 6 kW | nein | bis ca. 9 % der Einspeisung | Speicher oder Wallbox mit Überschussladen prüfen |
Verlustspanne nach HTW-Simulation: 1,1 % (Ost-West) bis 9,0 % (Süd), bezogen auf die eingespeiste Strommenge. Stand 23.10.2026.
Checkliste: Neuanlage nach Solarspitzengesetz planen
Hake ab, was du schon erledigt hast. Der Fortschritt wird nur in deinem Browser angezeigt.
Häufige Fragen
Nein, für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 25.02.2025 ändert sich nichts. Bestandsanlagen können freiwillig in das neue Modell wechseln. Dafür sieht das Gesetz einen Aufschlag von 0,6 ct/kWh auf die Vergütung vor. Ob sich der Wechsel lohnt, hängt von Ausrichtung, Speicher und Verbrauch ab und sollte im Einzelfall gerechnet werden.