Inhalt9
- 01Was gilt heute? Die Einspeisevergütung nach aktuellem EEG
- 02Was plant die Bundesregierung ab 2027?
- 03Wo steht das Gesetzgebungsverfahren?
- 04Was der Stichtag 31.12.2026 praktisch bedeutet
- 05Lohnt sich eine PV-Anlage ab 2027 noch?
- 06Was du jetzt konkret tun kannst
- 07Vorlage: Dein Zeitplan bis zur Inbetriebnahme
- 08Checkliste: Inbetriebnahme bis 31.12.2026
- 09Häufige Fragen
Das Wichtigste in Kürze
- Geltendes Recht (Stand 23.10.2026): feste Einspeisevergütung für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr.
- Kabinettsentwurf vom 29.07.2026: Neue Anlagen unter 25 kW sollen ab 01.01.2027 nur noch eine befristete Übergangszahlung erhalten, laut Entwurf 5,2 ct/kWh für höchstens 36 Monate.
- Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2026 sollen laut Entwurf die bisherige Vergütung behalten.
- Der Bundestag entscheidet voraussichtlich im November 2026, der Bundesrat danach. Zahlen und Daten können sich bis dahin noch ändern.
- Engpass sind Netzanmeldung und Zählersetzung. Die Montage selbst dauert bei uns maximal 2 Tage.
- Ab 2027 wird Eigenverbrauch mit Speicher, Wallbox oder Wärmepumpe zum wichtigsten Hebel.
Was gilt heute? Die Einspeisevergütung nach aktuellem EEG
Bis zur Verabschiedung einer Reform gilt das EEG in seiner aktuellen Fassung. Danach erhält jede neue PV-Anlage eine feste Einspeisevergütung, die am Tag der Inbetriebnahme festgeschrieben wird. Sie läuft für das restliche Inbetriebnahmejahr und 20 volle Kalenderjahre.
Für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 liegt der Satz für den Anteil bis 10 kWp laut Bundesnetzagentur bei 7,70 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,22 ct/kWh (Volleinspeisung). Weiter reichen die veröffentlichten Sätze nicht, weil das EEG 2023 nur bis zum 31.12.2026 anwendbar ist. Eine Übersicht aller Sätze und wie die Berechnung funktioniert, findest du im Ratgeber Einspeisevergütung 2026.
Wer heute eine Anlage in Betrieb nimmt, weiß also ziemlich genau, was er für eingespeisten Strom in den nächsten zwei Jahrzehnten bekommt. Diese Planbarkeit steht mit der EEG-Novelle für neue kleine Anlagen zur Disposition.
Was plant die Bundesregierung ab 2027?
Das Bundeskabinett hat am 29.07.2026 die EEG-Novelle zusammen mit einem Netzanschlusspaket beschlossen (Regierungsentwurf, Drucksache 21/7867). Für private Hausdächer sind laut Entwurf diese Punkte entscheidend:
- Ende der dauerhaften Vergütung: Die feste Einspeisevergütung soll für Neuanlagen ab dem 01.01.2027 entfallen. Stattdessen wird die Direktvermarktung zur Pflicht, für kleine Anlagen stufenweise nach Leistungsklassen.
- Übergangszahlung: Bis zum Wechsel in die Direktvermarktung ist eine befristete Übergangszahlung für höchstens 36 Monate vorgesehen. Der Entwurf setzt den anzulegenden Wert für Solaranlagen einheitlich auf 6,2 ct/kWh, die Übergangszahlung liegt laut Bundestag bei 5,2 ct/kWh. Alternativ soll ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 ct/kWh für höchstens 48 Monate möglich sein.
- Größengrenzen: Für die Übergangszahlung nennt der Entwurf gestaffelte Grenzen, nämlich unter 50 kW bei Inbetriebnahme 2027, unter 25 kW in 2028 und unter 7 kW in 2029 und 2030.
- Einspeisekappung: Neue Dachanlagen unter 100 kW sollen dauerhaft höchstens 50 Prozent ihrer installierten Leistung ins Netz abgeben dürfen, auch mit Smart Meter. Ausgenommen sind Steckersolargeräte bis 2 kW.
- Bestandsschutz: Für Anlagen, die vor dem 01.01.2027 in Betrieb genommen worden sind, gilt laut Übergangsbestimmung (§ 100 Abs. 1 im Entwurf) grundsätzlich das EEG in der Fassung vom 31.12.2026. Sie behalten damit die feste Vergütung für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr.
Zur Einordnung: Eine 10-kWp-Anlage, die heute rund 6.000 kWh im Jahr einspeist, käme nach geltendem Recht auf etwa 460 € Vergütung pro Jahr über gut 20 Jahre. Nach dem Entwurf wären es etwa 310 € pro Jahr, und das nur für drei Jahre. Die Rechnung ist vereinfacht, die Annahmen stehen in der Tabelle weiter unten.
Wo steht das Gesetzgebungsverfahren?
Der Entwurf ist noch kein geltendes Recht. Stand 23.10.2026 sieht der Ablauf so aus:
- 29.07.2026: Beschluss im Bundeskabinett
- 07.09.2026: Regierungsentwurf als Drucksache 21/7867 im Bundestag
- 24.09.2026: erste Lesung im Bundestag
- 05.10.2026: Anhörung im Ausschuss
- Mitte Oktober 2026: Die erwartete Verabschiedung hat nicht stattgefunden.
- Voraussichtlich 9. bis 13.11.2026: zweite und dritte Lesung im Bundestag, so die Erwartung der Branchenverbände
- Voraussichtlich 20.11.2026: Befassung im Bundesrat
Laut Entwurf soll das Gesetz am 01.01.2027 in Kraft treten. Zusätzlich steht die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission noch aus. Bis zur endgültigen Verabschiedung können sich alle genannten Zahlen ändern, also die Höhe der Übergangszahlung, ihre Dauer, die 50-Prozent-Kappung und theoretisch auch der Stichtag. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald der Bundestag entschieden hat, und erneut zum 01.01.2027.
Was der Stichtag 31.12.2026 praktisch bedeutet
Wenn der Entwurf so beschlossen wird, entscheidet das Datum der Inbetriebnahme darüber, ob deine Anlage noch 20 Jahre feste Vergütung erhält. Maßgeblich ist die Inbetriebnahme im Sinne von § 3 Nr. 30 EEG. Das ist die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft. Dafür müssen die Module fest an ihrem dauerhaften Ort montiert und dauerhaft mit dem Wechselrichter installiert sein. Eintragung im Marktstammdatenregister und Zählerwechsel nennt der Gesetzeswortlaut nicht als Voraussetzung. Wie Grenzfälle bewertet werden, etwa eine Anlage ohne Netzanschluss, ist nicht in jedem Detail geklärt. Wenn es bei dir knapp wird, lass dir das von deinem Netzbetreiber oder über die Clearingstelle EEG bestätigen. Eine Garantie für die Vergütung kann dir niemand geben, solange das Gesetz nicht beschlossen ist.
Der Engpass bis Jahresende liegt selten bei der Montage. Bei OurSun dauert sie maximal 2 Tage. Zeit kosten vor allem diese Schritte:
- Netzanmeldung: Der Netzbetreiber prüft das Anschlussbegehren. Je nach Netzgebiet und Auslastung dauert das mehrere Wochen. Zum Jahresende rechnen viele Betriebe mit mehr Anträgen als sonst.
- Zählersetzung: Der Messstellenbetreiber muss einen Zweirichtungszähler einbauen. Auch hierfür braucht es einen Termin.
- Material und Wetter: Module, Wechselrichter und Speicher müssen verfügbar sein, und im Dezember gibt es weniger montagetaugliche Tage.
Daraus folgt eine einfache Regel: Je früher du startest, desto mehr Puffer hast du. Wer erst Mitte Dezember anfragt, wird den Termin kaum noch halten können. Wie die einzelnen Schritte bei uns ineinandergreifen, siehst du auf der Seite Ablauf.
Lohnt sich eine PV-Anlage ab 2027 noch?
Ja, für die meisten Hausbesitzer schon. Die Vergütung macht bei einer typischen Anlage heute nur einen kleineren Teil der Ersparnis aus. Den größeren Teil bringt der Strom, den du selbst verbrauchst und nicht für etwa 30 bis 40 ct/kWh beim Versorger kaufen musst.
Nach der Reform verschiebt sich die Planung deshalb noch stärker in Richtung Eigenverbrauch:
- Ein Stromspeicher verlagert Mittagsstrom in den Abend. Mehr dazu im Ratgeber Lohnt sich ein Stromspeicher?.
- Eine Wallbox mit Überschussladen nutzt Solarstrom für das E-Auto.
- Ein Heizstab oder eine Wärmepumpe macht aus Überschuss Wärme.
- Ein Ost-West-Dach verteilt die Erzeugung über den Tag und kommt mit einer Einspeisekappung besser zurecht.
Die geplante 50-Prozent-Kappung wirkt ähnlich wie die heutige 60-Prozent-Regel aus dem Solarspitzengesetz. Mit Speicher und passender Steuerung fällt der Verlust meist gering aus.
Was du jetzt konkret tun kannst
Panik hilft nicht, Planung schon. Wenn du ohnehin über eine PV-Anlage nachdenkst, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, die Entscheidung vorzubereiten:
- Ermittle mit dem Solarrechner einen Richtwert für Größe, Preis und Ersparnis.
- Lass dein Dach und deinen Zählerschrank vor Ort prüfen. Ein veralteter Zählerschrank ist einer der häufigsten Gründe für Verzögerungen.
- Entscheide, ob du den Termin 2026 anpeilst oder bewusst auf das neue Modell setzt, etwa weil deine Anlage ohnehin auf Eigenverbrauch ausgelegt ist.
- Wenn du 2026 anpeilst, lass die Netzanmeldung so früh wie möglich stellen.
Laut OurSun Solar, einem PV-Fachbetrieb aus Bielefeld mit über 100 installierten Anlagen in Ostwestfalen-Lippe, ist die Zeit zwischen Netzanmeldung und Zählersetzung der Abschnitt mit der größten Unsicherheit. Wir sagen dir im Vorgespräch ehrlich, ob ein Termin vor dem Jahreswechsel bei dir noch realistisch ist. Wenn du in Bielefeld baust, findest du die Schritte bis zur Inbetriebnahme auf der Seite Solaranlage in Bielefeld. Fragen zu Förderung und Finanzierung beantwortet der Ratgeber PV-Förderung NRW. Für ein persönliches Gespräch erreichst du uns über Kontakt.
Vorlage: Dein Zeitplan bis zur Inbetriebnahme
Trag deine Termine in die freien Zeilen ein und rechne vom Wunschtermin rückwärts. Die Beispielzeile zeigt die Vergütung einer 10-kWp-Anlage nach geltendem Recht und nach dem Entwurf.
| Inbetriebnahme | Regelung | Satz | Dauer | Vergütung pro Jahr | Vergütung gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| 11/2026 (geltendes Recht) | Feste Vergütung | 7,70 ct/kWh | 20 Jahre + Restjahr | ca. 460 € | ca. 9.300 € |
Vergleich zum Entwurf: Inbetriebnahme 2027, Übergangszahlung 5,2 ct/kWh für max. 36 Monate, also ca. 310 € pro Jahr und ca. 940 € gesamt. Annahmen: 6.000 kWh Einspeisung pro Jahr, keine Degression, ohne Abzug für Zeiten negativer Strompreise und ohne 50-%-Kappung. Stand 23.10.2026.
Checkliste: Inbetriebnahme bis 31.12.2026
Hake ab, was du schon erledigt hast. Der Fortschritt wird nur in deinem Browser angezeigt.
Häufige Fragen
Nein, Stand 23.10.2026 nicht. Es gibt einen Regierungsentwurf vom 29.07.2026, der für neue Anlagen unter 25 kW ab 2027 nur noch eine befristete Übergangszahlung vorsieht. Der Bundestag muss das Gesetz noch beschließen, voraussichtlich im November 2026, danach folgt der Bundesrat. Bis dahin gilt das bisherige EEG mit 20 Jahren fester Vergütung.