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Weißes Haus mit rotem Ziegeldach und Photovoltaikanlage
Recht, Förderung & Steuern

Photovoltaik und Steuern: 0 % MwSt, Einkommensteuer, Wallbox

Für eine typische PV-Anlage auf dem Einfamilienhaus zahlst du seit 2023 keine Mehrwertsteuer und seit 2022 keine Einkommensteuer auf die Einspeisevergütung, solange die Anlage nicht größer als 30 kWp ist (Stand: 23.10.2026). Der Speicher ist in die 0 % eingeschlossen. Wallbox und Heizstab werden nach Auslegung der Finanzverwaltung in der Regel mit 19 % berechnet.

6 Min. LesezeitVon Jona Pakebusch, OurSun Solar · Stand Oktober 2026
Inhalt9
  1. 01Was hat sich seit 2023 bei der Steuer geändert?
  2. 02Für welche Teile gilt 0 % Mehrwertsteuer?
  3. 03Warum Wallbox und Heizstab 19 % kosten
  4. 04Einkommensteuer: Wann die Einspeisevergütung steuerfrei ist
  5. 05Musst du dem Finanzamt etwas melden?
  6. 06Was die Steuerregeln für deine Rechnung bedeuten
  7. 07Vorlage: Steuersatz je Angebotsposition prüfen
  8. 08Checkliste: Steuern bei deiner PV-Anlage
  9. 09Häufige Fragen

Das Wichtigste in Kürze

  • 0 % Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 3 UStG) auf PV-Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden, unbefristet seit 01.01.2023. Bis 30 kWp laut Marktstammdatenregister gelten die Voraussetzungen automatisch als erfüllt.
  • Der Nullsteuersatz umfasst Module, Wechselrichter, Speicher, Montagesystem und die Montage selbst.
  • Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit sind von der Einkommensteuer befreit (§ 3 Nr. 72 EStG), höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem.
  • Wallbox und Heizstab gelten nach Auslegung der Finanzverwaltung nicht als wesentliche Komponenten und kosten in der Regel 19 % Umsatzsteuer.
  • Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbe oder Anlagen über 30 kWp solltest du einen Steuerberater fragen.
01

Was hat sich seit 2023 bei der Steuer geändert?

Bis Ende 2022 war eine PV-Anlage steuerlich ein kleines Unternehmen. Wer die Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückhaben wollte, musste Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben und Einnahmen versteuern. Viele haben sich dafür einen Steuerberater geholt, für eine Anlage, die vor allem das eigene Haus versorgen sollte.

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat der Gesetzgeber das deutlich vereinfacht. Seitdem gelten zwei Regeln, die für fast alle Einfamilienhäuser in OWL passen:

  • 0 % Umsatzsteuer beim Kauf der Anlage (§ 12 Abs. 3 UStG), seit 01.01.2023
  • Einkommensteuerbefreiung für Einnahmen aus kleinen Anlagen (§ 3 Nr. 72 EStG), rückwirkend ab 01.01.2022

Für dich heißt das: Du kaufst die Anlage ohne Mehrwertsteuer, und die Einspeisevergütung, die du über 20 Jahre bekommst, musst du nicht versteuern. Wie hoch diese Vergütung aktuell ist, steht im Ratgeber Einspeisevergütung 2026.

02

Für welche Teile gilt 0 % Mehrwertsteuer?

Der Nullsteuersatz gilt für die Lieferung und Installation einer PV-Anlage auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kWp beträgt. Bei größeren Anlagen gelten zusätzliche Bedingungen, die du mit einem Steuerberater klären solltest.

Erfasst sind die wesentlichen Komponenten:

  • Solarmodule und Montagesystem
  • Wechselrichter und Verkabelung
  • Stromspeicher, wenn er Teil der Lieferung ist oder eindeutig der PV-Anlage dient
  • Energiemanagementsystem und Zähleranpassungen, die für den Betrieb nötig sind
  • Die Montage und das Gerüst als Teil der Leistung

Auch ein Speicher, den du später nachrüstest, kann unter den Nullsteuersatz fallen, wenn er Strom aus der PV-Anlage speichert. Der Satz gilt unbefristet. Bei OurSun sind alle Komplettanlagen ab 12.000 € mit 0 % MwSt. inklusive Montage gerechnet.

Monteure montieren Solarmodule auf einem grauen Ziegeldach neben dem Schornstein
Monteure montieren Solarmodule auf einem grauen Ziegeldach neben dem Schornstein
03

Warum Wallbox und Heizstab 19 % kosten

Hier entsteht in der Praxis die meiste Verwirrung. Nach dem BMF-Schreiben vom 27.02.2023 gehören nur Teile zur PV-Anlage, die für ihren Betrieb nötig sind oder ihren Strom speichern. Stromverbraucher wie Ladeinfrastruktur und Wärmepumpen zählen dort ausdrücklich nicht zu den wesentlichen Komponenten. Den Heizstab nennt das Schreiben nicht eigens, als Verbraucher folgt er aber derselben Logik. Eine Wallbox lädt ein Auto, ein Heizstab erwärmt Wasser. Beide nutzen den Solarstrom, sind aber Verbraucher. Sie werden deshalb in der Regel mit dem normalen Satz von 19 Prozent berechnet, auch wenn du sie zusammen mit der PV-Anlage kaufst.

Ein seriöses Angebot weist diese Posten deshalb getrennt aus. Wenn auf einem Angebot eine Wallbox mit 0 Prozent steht, frag nach, bevor du unterschreibst.

Die 19 Prozent ändern nichts daran, dass beide Geräte sinnvoll sein können. Mit einem regelbaren Heizstab wird Überschuss zu Warmwasser, mit Überschussladen fährt dein Auto mit Sonne. Wann sich das rechnet, erklären die Ratgeber PV-Überschuss für Warmwasser und Wallbox und PV-Anlage.

04

Einkommensteuer: Wann die Einspeisevergütung steuerfrei ist

Nach § 3 Nr. 72 EStG sind Einnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen steuerfrei, wenn die Anlage auf einem Einfamilienhaus oder Gewerbegebäude nicht mehr als 30 kWp hat. Bei Gebäuden mit mehreren Wohn- oder Gewerbeeinheiten gilt die Grenze von 30 kWp je Einheit. Insgesamt darf ein Steuerpflichtiger höchstens 100 kWp steuerfrei betreiben.

Die Befreiung gilt automatisch. Du musst die Einspeisevergütung nicht in deiner Steuererklärung angeben und brauchst keine Gewinnermittlung. Für Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzte Gebäude sind die Angaben in den Quellen nicht ganz einheitlich, dort lohnt sich der Blick eines Steuerberaters.

Praktische Folge: Kosten der Anlage kannst du auch nicht als Betriebsausgaben absetzen. Für ein Einfamilienhaus ist das in aller Regel trotzdem der deutlich bessere Weg, weil der Verwaltungsaufwand fast vollständig wegfällt.

Weißes Haus mit grauem Dach und Solarmodulen
Weißes Haus mit grauem Dach und Solarmodulen
05

Musst du dem Finanzamt etwas melden?

Für eine steuerfreie Anlage bis 30 kWp auf dem Einfamilienhaus fallen in der Regel weder Umsatzsteuer-Voranmeldungen noch eine Gewinnermittlung an. Ob du dem Finanzamt die Anlage trotzdem formal anzeigen musst, hängt von deiner Situation ab, etwa wenn du bereits ein Gewerbe betreibst oder als Unternehmer umsatzsteuerpflichtig bist. Die Finanzverwaltung hat die Pflichten für kleine Anlagen deutlich reduziert. Im Zweifel ist ein kurzes Gespräch mit deinem Steuerberater die sicherste Lösung.

Unabhängig von der Steuer gibt es zwei Meldungen, die immer nötig sind: die Anmeldung beim Netzbetreiber und den Eintrag im Marktstammdatenregister. Beides übernehmen wir für dich. Wie das abläuft, siehst du auf der Seite Ablauf.

06

Was die Steuerregeln für deine Rechnung bedeuten

Die Steuerregeln wirken wie eine Förderung, die du nicht beantragen musst. Ein einfaches Beispiel mit runden Zahlen: Bei einer Anlage für 15.000 € netto sparst du durch den Nullsteuersatz rund 2.850 € gegenüber 19 Prozent. Dazu kommt die steuerfreie Einspeisevergütung über 20 Jahre, wenn die Anlage bis zum 31.12.2026 in Betrieb geht. Was ab 2027 für neue Anlagen geplant ist, erklärt der Ratgeber EEG-Novelle 2027.

Welche weiteren Programme es in NRW gibt und welche Angebote im Netz du kritisch sehen solltest, haben wir im Ratgeber PV-Förderung NRW zusammengestellt. Wie viel deine Anlage mit 0 % MwSt. kostet und was sie dir spart, zeigt der Solarrechner.

07

Vorlage: Steuersatz je Angebotsposition prüfen

Geh dein Angebot Position für Position durch und trag ein, welcher Steuersatz ausgewiesen ist. Die Beispielzeile zeigt den Stromspeicher.

Vorlage zum Ausfüllen
PositionDient der PV-Anlage?Erwarteter SatzSatz im AngebotPasst?
StromspeicherJa, speichert Solarstrom0 %0 %Ja

Weitere typische Positionen: Module, Wechselrichter, Montage und Gerüst (0 %), Wallbox und Heizstab (in der Regel 19 %). Stand 23.10.2026.

Checkliste: Steuern bei deiner PV-Anlage

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Häufige Fragen

Bei einer Anlage bis 30 kWp auf einem Einfamilienhaus nein. Die Einnahmen sind nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei, eine Gewinnermittlung entfällt. Das gilt rückwirkend seit 2022. Bei mehreren Wohneinheiten gilt die Grenze von 30 kWp je Einheit und insgesamt höchstens 100 kWp pro Person. Bei Sonderfällen hilft dein Steuerberater.

Solarrechner

Was kostet deine Anlage mit 0 % MwSt?

Der Solarrechner zeigt dir Richtpreis, Anlagengröße und Ersparnis für dein Dach in OWL. Alle Preise sind bereits mit 0 % Mehrwertsteuer gerechnet.

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